Pflegedienste
Viola Zucker
Jeder hat das Recht, in seinem Zuhause alt zu werden.
Pflegedienst Viola Zucker GmbH
Göttinger Straße 30
30982 Pattensen
Telefon: 05101-9917020
Fax: 05101-9917021
Ambulante Pflege
im grundpflegerischen und
hauswirtschaftlichen Bereich
Behandlungspflege
Wir sind bestrebt, den Menschen, die unsere Plegefleistung in Anspruch nehmen, ein hohes Pflegeniveau zu garantieren. Dieses kann nur geschehen, wenn wir unsere Zusammengehörigkeit demonstrieren und in der Lage sind, vertrauensvoll und kollegial miteinander umzugehen.
Pflegeberatung
Wir werden uns grundsätzlich mit Würde und Respekt behandeln.
Wir werden nach Möglichkeit die Individualität des Einzelnen berücksichtigen.
Betreuungs- und Beschäftigungsangebote
Wir werden zu einer Atmosphäre der Offenheit und des Vertrauens beitragen und jedem Mitarbeiter und Kollegen in erster Linie Glauben schenken
Vertragspartner aller Kassen
Wir werden zur Atmosphäre einer Offenheit beitragen, in Konfliktsituationen die verschiedenen Standpunkte berücksichtigen und gemeinsam eine Lösung anstreben
Mitglied des bad e.V.
Wir akzeptieren und erwarten konstruktive Kritik. Wir wünschen berufliches Selbstbewusstsein und die Aufrechterhaltung der Freude am Beruf.
Familienfreundliche
Kranken- und Altenpflege
Unsere Leistungen für Sie
Liebevolle und fachgerechte Betreuung in der Kranken- und Altenpflege
Chronische Wundversorgung
spezialisierte Leistungserbringung nach HPK-RL
Hilfe bei der Körperpflege und Nahrungszubereitung
auch bei Magensonde, Darmverlegung
Soziale Betreuung und therapeutische Pflege
auch ohne Pflegestufe
.
Pflegeberatungsbesuche
(auch nach § 37.3 SGB XI)
Ausführung medizinischer Behandlungen
Medikamente verabreichen,
Verbände anlegen u. ä.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
nach § 37b SGBV
Wir kooperieren mit ambulanten Palliativ- und Hospizdiensten
Versicherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege,
- wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege),
- wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Leistungen sind z.B.
Richten von Medikamenten oder das Verabreichen der Medikamente
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Blutzuckermessung und Insulingaben
Verabreichen von Injektionen
Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug: Definition
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. (1) Dies wird oft auch als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Das Beratungsgespräch in der Pflege ist ab Pflegegrad 2 also verpflichtend. Es soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Beratungseinsatz findet deshalb in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einem Mitarbeiter eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes oder eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt. (2)
Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 und für Menschen, die ab Pflegegrad 2 nur Sachleistungen beziehen, ist die Beratung hingegen freiwillig nutzbar. Quelle: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/pflegeberatung/beratungseinsatz-37-3/
HKP: Pflegerische Leistungen bei der Wundversorgung Die Erweiterung des Leistungsanspruches im SGB V führte zu Anpassungen der HKP-Richtlinie im Bereich Wundversorgung.
Mit entsprechender Anpassung der Rahmenempfehlungen zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 132a Abs. 1 SGB V besteht seit 1.1.2022 die Möglichkeit, dass qualifizierte Pflegefachkräfte bei spezialisierten Leistungserbringern die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden übernehmen. Die genannten Rahmenempfehlungen sowie die HKP-Richtlinie (HKP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) definieren die Einzelheiten und Voraussetzungen zur Durchführung dieser Versorgung. Grundlage hierfür ist eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Kontaktieren Sie uns
Wir beraten Sie gerne – senden Sie uns einfach eine Mail:
Oder rufen Sie uns an — 05101-9917020
24-Stunden-Rufbereitschaft

Nicole Zucker
„Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.”

Viola Below
Geschäftsführerin stv. PDL

Antje-Luise Rudek
Pflegedienstleiterin

Falk Rudek
„Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.”
Bessere Pflege.
Rundum-Service
